» Gewalt

Beim Thema Nichtraucherschutz und Rauchverbot scheiden sich die Geister. Seit dem 01.August 2010 ist nun das neue Gesundheitsgesetz in Kraft getreten, das ein totales Rauchverbot in der Gastronmie vorsieht und den jeweiligen Wirt für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich macht. Wir erklären, worauf Wirte achten müssen.

Im amtsdeutschen Gesetzestext der neuen Nichtraucherschutzgesetze heißt es so schön, dass ein Wirt mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn er “nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.” Soweit, so gut – doch was genau sind die “erforderlichen Maßnahmen”?

Welche Maßnahmen muss ein Wirt ergreifen, wenn Gäste in seiner Gaststätte rauchen?

Der Wirt muss zunächst ein nichtraucherfreundliches Klima schaffen, in dem Rauchen nicht toleriert wird. Dazu gehört, dass keine Aschenbecher aufgestellt werden und Schilder auf das Rauchverbot hinweisen. Sollte dennoch ein Gast rauchen, kann der Wirt diesen zunächst zum Unterlassen auffordern. Kommt der rauchende Gast dieser Verwarnung nicht nach, wird vom Wirt erwartet, dass er weitere Schritte unternimmt, ggfs. Auch Gebrauch von seinem Hausrecht macht und den oder die Gäste auffordert das Lokal zu verlassen.

Bei Gegenwehr kann der Wirt auch die Polizei zur Verstärkung holen, denn der Gast begeht bei Missachtung des Hausrechts die so genannte “verbotene Eigenmacht”. Der Wirt darf in einem solchen Fall “mit Gewalt erwehren” – allerdings muss in dem Fall auch das mildeste Mittel angewendet werden, je nachdem, was die Situation erfordert. Generell ist es ratsam, rechtzeitig die Polizei zu verständigen und um Rat zu fragen.

Informationen zum Volksentscheid Nichtraucherschutz in Bayern finden Sie hier.    [...mehr]


Heute wurde das Urteil über die Münchner U-Bahn-Schläger gefällt. Der Richter orientierte sich bei dem Urteil stark an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Spyridon L. muss wegen der Bewertung nach dem Jugendstrafrecht für achteinhalb Jahre  und Serkan A. für zwölf Jahre ins Gefängnis.

Justizia © flickr / nyghtowl

Der Richter orientierte sich dabei an der Staatsanwaltschaft, die für den damalig 20-jährigen Serkan A. eine Bewertung nach dem Erwachsenenstrafrecht forderte.

Beide mussten sich schließlich und endlich für versuchten Mord verantworten und nicht - wie möglich - für schwere Körperverletzung.

Ich denke dass dieses Urteil ein gutes Zeichen dafür ist, dass unser Rechtssystem Verbrecher nicht so einfach davon kommen lässt. Denn jeder der die Videoaufnahmen der Tat gesehen hat, konnte eindeutig erkennen, dass diese Attacke an Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen ist.

Wenn man dann berücksichtigt, dass der Rentner fast gestorben wäre weil er zwei Jugendliche auf das Rauchverbot in den U-Bahnen hingewiesen hat - was zudem sein gutes Recht war - dann findet man eigentlich kaum Rechtfertigung für das Verhalten der Täter.

So sah es das Gericht glücklicherweise auch!    [...mehr]


Morgen ist es so weit. Das Landgericht München I wird morgen ein Urteil sprechen und damit gewisse Maßstäbe setzen.

Zwar ist das Landgericht wahrlich nicht die letzte Instanz, allerdings wird diesem Urteil eine gewisse Symbolträchtigkeit zugesprochen. Wie hart kann und muss der Staat mit Gewalttaten dieser Kategorie umgehen?

Spyridon L. und Serkan A. wurden am 20. Dezember in der U-Bahn von einem Rentner angehalten nicht in der U-Bahn zu rauchen. Als der Rentner dann am Arabellapark ausstieg wurde er von den beiden Tätern hinterrücks attackiert und brutalst zusammengeschlagen.



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Oliver Shanti ist in Hamburg geboren, 59 Jahre alt und extrem übergewichtig. Zusätzlich ist er Millionär, hatte Erfolg mit esoterischen Platten und lebt seit 20 Jahren in Portugal. Außerdem wird seit sechs Jahren per Haftbefehl nach ihm gefahndet.

Die Vorwürfe: Shanti soll Anführer einer Sekte sein, die vor allem alleinerziehende Frauen als Mitglieder hat. Über die wäre der Guru dann an die Kinder herangekommen.

So wird ihm Kindesmissbrauch in mehreren Fällen vorgeworfen, das Alter der Opfer wird auf 7-16 Jahre eingeschätzt. Nach Ausschreibung der Fahndung tauchte er unter, jetzt wurde Shanti in Lissabon gefasst.

Traurig, dass ein Sohn der Stadt Hamburg solches Zeug im Ausland anstellt. In Portugal gab sich Shanti offenbar als großen Wohltäter aus, spendete Rollstühle und half kranken Menschen. Verständnis hin oder her - bei Kindern hört der Spaß auf! Hoffen wir mal, dass er seine gerechte Strafe bekommt.

Quelle: Abendblatt   , Süddeutsche


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Am Montag beginnt der Prozess gegen die beiden U-Bahn-Schläger Spyridon L. und Serkan A.

Die jungen Männer hatten kurz vor Weihnachten 2007 einen alten Mann mit Schlägen und Tritten in der Münchner U-Bahn beinahe getötet, dabei war die gesamte Tat auf Überwachungsvideos aufgenommen worden.

Überschattet wurde der Prozess von einem erneuten Übergriff in der Münchner U-Bahn in der letzten Woche. Das wird es für die Verteidigung der beiden Männer nicht einfacher machen.

Es ist ein generelles Problem: Wo beginnt Toleranz, wo sollte sie aufhören?

Natürlich kann man die Tat mit dem problematischen sozialen Hintergrund der beiden erklären, natürlich hat der Rentner sie provoziert. Andererseits, in was für einem Land leben wir denn, wenn wir sowas durchgehen lassen? Es sollte doch gerade nicht so sein, dass für jemanden, der türkische Vorfahren hat, andere Gesetze gelten, als für den Rest der Deutschen.

Deswegen: Auch wenn es kein Mord war und mildernde Umstände geltend gemacht werden könnten - bestraft werden müssen die beiden auf jeden Fall! Das hat nichts mit der geschmacklosen Instrumentalisierung der Tat im politischen Wahlkampf zu tun.

Wer ein solches Verbrechen gegen seine Mitmenschen begeht, braucht eine Strafe.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema gibts bei der Süddeutschen Zeitung.    [...mehr]


Offenbar gab es wieder einen Übergriff in der Münchner U-Bahn. Dieses mal an der Haltestelle Holzapfelkreuth auf besonders brutale Art mit Messern.

U-Bahn München © flickr / germanium

Der 29-jährige Lars R. ging am Montagmorgen auf sein ahnungsloses Opfer, den 39-jährigen Artur Z. mit mehreren Messern los. Dabei verletzte er Artur Z. schwer. Das Opfer verlor bei der Attacke ein Auge, dass der Täter nach Polizeiangaben gezielt attackierte. Zusätzlich erlitt das Opfer Stichwunden im Bereich von Becken und Leber.

Offensichtlich war die Attacke so heftig, dass sogar mehrere Messer dabei zu Bruch gingen.    [...mehr]


Die bayrische Landeshauptstadt kommt beim Thema Gewalt einfach nicht mehr aus den Schlagzeilen. Im beschaulichen München haben kurz vor Weihnachten zwei Jugendliche in der U-Bahn einen Rentner krankenhausreif geschlagen und gestern wurde die Stadt erneut von einem kaltblütigen Mord erschüttert.

Emine S. befindet sich gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter auf den Weg in den Kindergarten, als der Onkel ihres Ex-Mannes Servet S. den beiden Unschuldigen auflauert. Blitzartige springt der in der Türkei geborene Mann vor den beiden auf die Straße und zielt dreimal auf Emine S. Im Anschluss wendet er sich der fünfjährigen Tochter zu und schießt ebenfalls auf sie. Zuletzt richtet der Täter die Waffe gegen sich selbst. Die Notärzte können weder etwas für Emine S. und den Täter tun, die beiden kurze Zeit später sterben. Das kleine Mädchen konnte dank einer schnell eingeleiteten Notoperation gerettet werden und schwebt nicht mehr in Lebensgefahr.

Die Münchner Polizei möchte einer neuen Gewaltdebatte aus dem Weg gehen und ordnet das Ereignis als hoch emotionale Beziehungstat ein. Emine S. war fünf Jahre lang mit dem Neffen des Täters verheiratet und hatte sich im Dezember 2006 von diesem scheiden lassen. Um endgültig einen Neuanfang schaffen zu können, zog die junge Mutter nach München. Die Motivation für die Tat kann zweierlei Gründe haben. Einerseits wollte Servet S. die junge Türkin selbst heiraten, wurde aber von dieser abgewiesen. In manchen Kulturkreisen ist es nicht unüblich die Frauen innerhalb der Familie neu zu verheiraten, um die Ehre der Frau wahren. Andererseits könnte es sich auch um einen Ehrenmord handeln, was aber beim momentanen Ermittlungsstand ausgeschlossen wird.

Bis die wirklichen Hintergründe geklärt sind, möchte die Polizei keine Stellungnahme zu diesem schrecklichen Verbrechen abgeben.    [...mehr]