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Beim Thema Nichtraucherschutz und Rauchverbot scheiden sich die Geister. Seit dem 01.August 2010 ist nun das neue Gesundheitsgesetz in Kraft getreten, das ein totales Rauchverbot in der Gastronmie vorsieht und den jeweiligen Wirt für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich macht. Wir erklären, worauf Wirte achten müssen.

Im amtsdeutschen Gesetzestext der neuen Nichtraucherschutzgesetze heißt es so schön, dass ein Wirt mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn er “nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.” Soweit, so gut – doch was genau sind die “erforderlichen Maßnahmen”?

Welche Maßnahmen muss ein Wirt ergreifen, wenn Gäste in seiner Gaststätte rauchen?

Der Wirt muss zunächst ein nichtraucherfreundliches Klima schaffen, in dem Rauchen nicht toleriert wird. Dazu gehört, dass keine Aschenbecher aufgestellt werden und Schilder auf das Rauchverbot hinweisen. Sollte dennoch ein Gast rauchen, kann der Wirt diesen zunächst zum Unterlassen auffordern. Kommt der rauchende Gast dieser Verwarnung nicht nach, wird vom Wirt erwartet, dass er weitere Schritte unternimmt, ggfs. Auch Gebrauch von seinem Hausrecht macht und den oder die Gäste auffordert das Lokal zu verlassen.

Bei Gegenwehr kann der Wirt auch die Polizei zur Verstärkung holen, denn der Gast begeht bei Missachtung des Hausrechts die so genannte “verbotene Eigenmacht”. Der Wirt darf in einem solchen Fall “mit Gewalt erwehren” – allerdings muss in dem Fall auch das mildeste Mittel angewendet werden, je nachdem, was die Situation erfordert. Generell ist es ratsam, rechtzeitig die Polizei zu verständigen und um Rat zu fragen.

Informationen zum Volksentscheid Nichtraucherschutz in Bayern finden Sie hier.    [...mehr]


Die ärztliche Versorgung in München ist sehr gut ausgebaut, auch im Vergleich zu vielen anderen deutschen Städten. Zahlreiche Experten, die in einem Ärztehaus in München unter einem Dach zusammen finden, unterstützen dieses große Angebot und bieten Patienten eine ideale Anlaufstelle für umfangreiche medizinische Betreuung.

Ärztehaus in München

Vom Allgemeinmediziner zum Zahnarzt, vom Orthopäden zum Radiologen, vom Dermatologen zum Naturheilkundler – die Zahl der Spezialgebiete in der Medizin ist groß. Umso schwieriger wird es für Patienten, den richtigen Arzt in der Nähe des Wohnortes zu finden. Um nicht mehr von einem Ende der Stadt zum anderen fahren zu müssen, bieten Ärztehäuser Patienten einen besseren Service. Dieser umfasst auch, dass Kranke schneller Termine im Ärztehaus erhalten als in Fremdpraxen. Dies ist ein großer Vorteil, auch in Zeiten von Praxisgebühr und Termindruck im Quartal. Neben dieser Zeitersparnis bietet ein Ärztehaus in München auch den Vorteil, dass die Absprache unter den Ärzten viel intensiver stattfindet, was eine umfassende Betreuung der Erkrankten sicher stellt.    [...mehr]